Informationen zum Parken
DIE REGELN FÜR DIE BENUTZUNG VON ZEITLICH BEGRENZTEM – UNBEAUFSICHTIGTEM – PARKPLATZ

Informativer Auszug aus der Gemeindeverordnung Nr. 17/2019 (VI. 19.) der Stadtverwaltung Budakeszi über die zeitlich begrenzte Parkregelung und die ausschließliche Nutzung von Parkplätzen:
- Das Parken in der zeitlich begrenzten Parkzone ist an Werktagen zwischen 8 und 12 Uhr nur unter Verwendung einer Zeitscheibe für maximal 2 (zwei) Stunden unter Beachtung der StVO und dieser Gemeindeverordnung erlaubt. An Feiertagen, und von 12 Uhr am 23. Dezember bis 8 Uhr am 2. Januar des Folgejahres steht die zeitlich begrenzte Parkzone ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung.
- Die Zeitscheibe muss hinter der Frontscheibe des Fahrzeugs, von außen gut sichtbar und lesbar platziert werden und auf die Zeit eingestellt sein, zu der das Fahrzeug zu warten beginnt.
Die Nutzung von Parkplätzen in zeitlich begrenzten Parkbereichen erfolgt auf eigene Verantwortung und gilt nicht als bewachter Parkplatz.
Ist von der Frist befreit:
- Wer im Besitz einer gültigen Budakeszi Stadtkarte ist, (die Budakeszi Stadtkarte muss am Armaturenbrett hinter der Frontscheibe des Fahrzeugs von außen gut sichtbar und deutlich lesbar angebracht werden. Die Budakeszi Stadtkarte ist während der Öffnungszeiten beim Bürgermeisteramt Budakeszi erhältlich, der Kaufpreis ist in der entsprechenden Gemeindeverordnung festgelegt).
Die Befreiung wird Gewährt für:
- dem Betreiber oder Eigentümer für die Dauer der geschäftlichen Beladung für maximal 2 Stunden, sofern der Beginn der Wartezeit durch eine Zeitscheibe hinter der Frontscheibe des Fahrzeugs angezeigt wird.
- dem Inhaber eines nach den Vorschriften dieser Verordnung ausgestellten Parkausweises vorbehaltlich der in dem Ausweis festgelegten Regeln gewährt.
- dem Nutzer eines Parkplatzes mit ausschließlicher Nutzung mit Genehmigung des Inhabers.
- das Elektrofahrzeug für die Dauer des Ladevorgangs an der Stromtankstelle
- Fahrzeuge eines Unternehmens, das von der Gemeinde mit der Erbringung öffentlicher Verpflegungsdienstleistungen beauftragt wurde und für das das Bürgermeisteramt von Budakeszi eine Warteerlaubnis erteilt hat.
Die zeitlich begrenzte Parkzone darf nicht:
- von Fahrzeugen oder Anhängern speziell für Werbe- oder Verkaufsförderungszwecke genutzt werden.
Stadtverwaltung von Budakeszi
Budakeszi, 2024.10.01.